_ entgegen der Kritik des Beschwerdeführers als schlüssig und überzeugend. Der Gutachter nimmt ausführlich und differenziert zum Gesundheitszustand des Beschwerdeführers im Verlauf des Massnahmenvollzugs Stellung. Die Beschwerdekammer schliesst sich mithin den von Dr. med. D.________ aufgestellten Diagnosen an. Dabei handelt es sich um psychische Störungen. Dr. med. D.________ beschrieb die von ihm gestellten Diagnosen als deutlich ausgeprägt und schwer. Er erklärte in seinem Gutachten vom 4. November 2020, dass die für den Tatzeitraum festgestellte psychische Störung mit den begangenen Delikten in Zusammenhang stehe.