Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers stellte Dr. med. D.________ damit keineswegs eine (völlig) neue Diagnose auf. Auch ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es sich bei der von der Klinik G.________ ins Feld geführten Schizophrenie gemäss Dr. med. D.________ (bloss) um eine Behandlungsdiagnose im Sinne einer Arbeitsdiagnose handelt. Als Differenzialdiagnose sei nach wie vor von einer psychosenahen Persönlichkeitsstörung auszugehen (pag.