Anhand dieses Verlaufsberichts neige er dazu, primär von einem Verdacht bzw. von der Behandlungsdiagnose im Sinne einer Arbeitshypothese auf eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis und damit nicht von einer paranoiden halluzinatorischen Schizophrenie, aber von einer paranoiden Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis auszugehen. Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers stellte Dr. med. D.________ damit keineswegs eine (völlig) neue Diagnose auf.