ergänzenden Beurteilung kommt: Er habe die Persönlichkeits- und Verhaltensproblematik des Beschwerdeführers anhand der diagnostischen Kriterien der ICD-10 daraufhin überprüft, ob die Kriterien für eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis erfüllt seien, da immer wieder kurzzeitige psychoseverdächtige oder auch manifeste psychotisch bizarre Verhaltensweisen beobachtet und beschrieben worden seien. Diese seien jedoch fluktuierend und jeweils nicht länger als einen Monat aufgetreten. Aufgrund dieses Zeitkriteriums blieb Dr. med. D._____