Über den Beschwerdeführer wurden insgesamt eine Vorabstellungnahme und zwei Gutachten erstellt. Mit Gutachten vom 4. November 2020 attestierte Dr. med. D.________ dem Beschwerdeführer Störungen durch multiplen Substanzgebrauch (Abhängigkeit von Opioiden, Kokain und Benzodiazepinen und schädlicher Gebrauch von Cannabis, Stimulanzien, Alkohol und anderen psychotropen Substanzen) im Sinne einer Polytoxikomanie, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit unreifen, emotional instabilen / impulsiven und dissozialen Zügen sowie mit einigen suchtbedingten organischen Anteilen, Störungen durch Tabak sowie eine einfache Aktivitäts- und Auf-