Am 24. Februar 2023 habe der Beschwerdeführer wegen intermittierend gereiztem Verhalten sowie deutlicher Anspannung wieder in ein Sicherungszimmer verlegt werden müssen. Am 10. März 2023 – zwei Tage vor der vollständigen Verweigerung der antipsychotischen Medikation – seien zur Reizabschirmung Zimmerzeiten eingeführt worden, da es auf der Station wiederholt zu Konflikten mit Mitpatienten und Verletzungen der Hausordnung gekommen sei. Im Anschluss habe sich der Beschwerdeführer wieder ruhiger und geordneter gezeigt.