BVD/1496). Unter anderem habe der Beschwerdeführer anschliessend nicht mehr weiter an der psychoedukativen Gruppentherapie zum Thema Schizophrenie teilgenommen; dies um zu beweisen, dass er nicht an einer Schizophrenie leide. Als Reaktion darauf, dass er die von ihm gewünschten Psychostimulantien nicht erhalten habe, habe er am 21. Februar 2023 zudem entschieden, die Dosis der verordneten antipsychotischen Medikamente selbständig mit dem Ziel eines kompletten Absetzens zu reduzieren. Am 24. Februar 2023 habe der Beschwerdeführer wegen intermittierend gereiztem Verhalten sowie deutlicher Anspannung wieder in ein Sicherungszimmer verlegt werden müssen.