Er habe keine akute psychotische Symptomatik mehr aufgewiesen, habe sich weniger gereizt und besser führbar gezeigt, wobei das Krankheitsbild im Januar 2023 durch eine Negativsymptomatik mit deutlicher Antriebsarmut sowie affektiver Verflachung dominiert worden sei (pag. BK/225). Am 2. Februar 2023 fand eine Vollzugskoordinationssitzung mit den Fallverantwortlichen der BVD und den behandelnden Psychiatern der Klinik G.________ statt, im Zuge derer der Beschwerdeführer die Diagnose der Schizophrenie und deren Symptome abgelehnt habe (pag. BVD/1496).