__ eine besondere Sicherheitsmassnahme aufgrund einer akuten, nicht anders abwendbaren Fremdgefährdung (pag. BVD/1307). Seit dem 7. November 2022 habe der Beschwerdeführer die ihm verordnete antipsychotische Medikation mit Haloperidon nicht mehr eingenommen. Dementsprechend sei eine Zustandsverschlechterung beobachtet worden. Der Beschwerdeführer sei schnell gereizt, provokant, vorwurfsvoll gewesen, habe bedrohlich und distanzgemindert im Kontakt mit dem Pflegepersonal und Therapeuten gewirkt, habe das Personal und Mitpatienten beschimpft, habe sein Fehlverhalten nicht eingesehen und sei schwer berechenbar