In dieser Phase habe sich der Beschwerdeführer formalgedanklich weitschweifig und sprunghaft mit Gedankenabreissen gezeigt. Er sei sehr misstrauisch geworden und es sei zunehmend zur Äusserung von Wahnideen und schlussendlich zu verbalen Beleidigungen gegenüber dem Personal sowie Mitpatienten gekommen (pag. BK/225). Aufgrund der Zuspitzung der eindeutig psychotischen Symptomatik mit Fremdgefährdung informierte die Klinik G.________ die BVD am 27. Oktober 2022 dahingehend, dass sie den Beschwerdeführer hätten isolieren müssen. Die Dekompensation ohne einen Zusammenhang zum Drogenkonsum spreche wiederum für das Vorhandensein einer Schizophrenie.