BVD/1210). Daraufhin verfügten die BVD am 11. Mai 2022 die Aufhebung der Sicherheitsmassnahme in Form einer Einzelbehandlung (pag. BVD/1216). Per 28. September 2022 wurde der Beschwerdeführer in die Klinik G.________ zum Vollzug der mit Urteil des Regionalgerichts vom 1. Februar 2021 ausgesprochenen Massnahme gemäss Art. 60 und Art. 63 StGB verlegt (pag. BVD/1267). Am 6. Oktober 2022 informierte die Klinik G.________ die BVD dahingehend, dass er soweit gut angekommen sei und ein angepasstes Verhalten zeige. Beim Eintritt