rungsbedingungen angestrebt werden sollte (pag. BVD/1133). Gestützt darauf reichten die BVD dem Regionalgericht am 28. April 2022 den Antrag auf Aufhebung der angeordneten stationären Suchtbehandlung und auf Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme ein (pag. PEN II/1 ff.). Am 10. Mai 2022 teilte das Regionalgefängnis Burgdorf den BVD mit, dass der Beschwerdeführer nicht mehr in Einzelbehandlung sei; er befinde sich seit seiner Rückkehr aus der Station L.________ in einem stabilen Zustand, habe sich absprachefähig und umgänglich gezeigt. Zudem habe er in den Gruppenvollzug übertreten können (pag. BVD/1210).