___) und insbesondere durch Etablierung einer (niedrigdosierten) neuroleptischen Medikation eine erkennbare Besserung der psychiatrischen Symptomatik und eine Verbreiterung des therapeutischen Zugangs zum Beschwerdeführer erreichbar seien, auf deren Grundlage weitere Verbesserungen möglich seien. Auch wenn die Beeinflussbarkeit / Therapierbarkeit des Beschwerdeführers als begrenzt bzw. als gering eingeschätzt werden müsse, lasse sich bei ihm eine völlige Unbehandelbarkeit z.B. aufgrund einer fortschreitenden Demenz oder eines irreversiblen hirnstrukturellen Defekts derzeit nicht feststellen (pag. BVD/1128).