Die bereits im Gutachten von 2020 skeptisch beurteilte Behandlungsprognose habe sich im bisherigen Vollzugsverlauf bestätigt. Allerdings habe sich auch gezeigt, dass in einem stationären klinischen Setting (wie z.B. dem der Station L.________) und insbesondere durch Etablierung einer (niedrigdosierten) neuroleptischen Medikation eine erkennbare Besserung der psychiatrischen Symptomatik und eine Verbreiterung des therapeutischen Zugangs zum Beschwerdeführer erreichbar seien, auf deren Grundlage weitere Verbesserungen möglich seien.