7 Mit Ergänzungsgutachten vom 14. März 2022 bestätigte Dr. med. D.________ die diagnostische Einschätzung vom 4. November 2020 grundsätzlich. Er präzisierte seine damalige Einschätzung dahingehend, dass die Schwere der Persönlichkeitsstörung und das niedrige (psychosenahe) Funktionsniveau hervorgehoben und zusätzliche schizotype Persönlichkeitszüge beschrieben wurden. Das psychische Störungsbild des Beschwerdeführers ordnete Dr. med. D.________ folgenden psychiatrischen Diagnosen zu: -