Nach den Ausführungen des Gesundheitsdienstes des Regionalgefängnisses Burgdorf vom 25. November 2021 nahm der Beschwerdeführer sein Neuroleptikum seit seiner Rückkehr zuverlässig ein. Weiter wurde dahingehend informiert, dass er die Sicherheitszelle geschwemmt habe, indem er die Toilette verstopft habe (pag. BVD/877). Der Beschwerdeführer habe sich wahnhaft gezeigt und mit Essen nach dem Personal geworfen sowie nach einer Betreuerin gegriffen (pag. BVD/890). Vom 2. Februar bis 24. Februar 2022 wurde der Beschwerdeführer zwecks Krisenintervention ein weiteres Mal in die Station L.________ der N.________ verlegt (pag. BVD/1017).