BVD/859), so dass er per 19. November 2021 zurück ins Regionalgefängnis Burgdorf verlegt werden konnte (pag. BVD/866). Gemäss der Disziplinarverfügung vom 23. November 2021 befand sich der Beschwerdeführer alsdann erneut in einer Abwärtsspirale, weshalb der Arrest in einer Sicherheitszelle verfügt wurde, um den Beschwerdeführer besser zu überwachen und engmaschiger zu betreuen (pag. BVD/870 ff.). Nach den Ausführungen des Gesundheitsdienstes des Regionalgefängnisses Burgdorf vom 25. November 2021 nahm der Beschwerdeführer sein Neuroleptikum seit seiner Rückkehr zuverlässig ein.