Infolge Gefahr von Gewaltanwendung gegenüber Dritten verfügte das Regionalgefängnis Burgdorf am 3. September 2021 eine weitere besondere Sicherheitsmassnahme. Grund dafür waren Äusserungen des Beschwerdeführers, wonach er den dunkelhäutigen Mitinsassen aus der Zelle 304 bald einen Kopf kürzer machen werde, sowie die Androhung sexueller Gewalt (pag. BVD/701). Am 16. September 2021 verfügten die BVD die Aufrechterhaltung der besonderen Sicherheitsmassnahme (Einschluss in der eigenen, einer leerstehenden Zelle oder in eine dafür eingerichtete Sicherheitszelle) für maximal sechs Monate (pag. BVD/766). Sowohl die M.________ (Klinik) J.________ als auch die Klinik K.______