Schliesslich habe sich der Beschwerdeführer bei den psychiatrischen Konsultationen ausgesprochen abweisend und durcheinander gezeigt. Die medikamentöse Behandlung und andere therapeutische Interventionen seien bei ausgeprägter psychopathologischer Symptomatik praktisch nicht zu besprechen gewesen bzw. abgelehnt worden. Das letzte Gesprächsangebot habe er verweigert. Insofern wurde seine Therapiefähigkeit im engeren Sinne verneint. Es wurde schliesslich festgehalten, dass zeitnah eine geeignete Platzierungsmöglichkeit gesucht werde (pag. BVD/604). Mit Schreiben vom 20. Juli 2021 sprach sich die JVA Solothurn erneut für die Verlegung des Beschwerdeführers aus.