Eine Zusammenarbeit mit ihm sei nur schwer möglich, da er sich nicht absprachefähig gezeigt und den Kontakt zur Betreuung gemieden habe. Kurzgespräche könnten je nach Zustand geführt werden, wobei sich der Beschwerdeführer nach kurzer Zeit abwende und nicht mehr antworte. Teilweise würden unvermittelt wahnhafte Themen miteinfliessen und er werde verbal aggressiv und ablehnend (pag. BVD/603). Schliesslich habe sich der Beschwerdeführer bei den psychiatrischen Konsultationen ausgesprochen abweisend und durcheinander gezeigt.