Auch dort habe er sich wahnhaft und nicht absprachefähig gezeigt. So habe er sich nach dem Duschen ganz nass und nur mit einer Unterhose bekleidet gezeigt und sich beklagt, seine Kleider seien gestohlen worden. Bei der Kontrolle durch die Betreuung hätten seine Kleider im Duschraum, wo der Beschwerdeführer sie vorgängig deponiert gehabt habe, aufgefunden werden können. Die verschriebenen Medikamente habe er regelmässig eingenommen und zeitweise auch seine Reservemedikation bezogen. Eine Zusammenarbeit mit ihm sei nur schwer möglich, da er sich nicht absprachefähig gezeigt und den Kontakt zur Betreuung gemieden habe.