So soll beispielsweise jemand auf seine Matratze uriniert, seine Eltern umgebracht oder seine Kleider gestohlen haben. Weiter habe er von der Betreuung verlangt, ihn mit einem durch ihn gesetzten Namen (z.B. Shin Shakkur, Cesar, Manson, Satan) anzusprechen (pag. BVD/603). Aufgrund dieses destruktiven Verhaltens wurde der Beschwerdeführer mit Verfügung vom 10. Juni 2021 rückwirkend per 6. Juni 2021 in die Interventionsstufe versetzt. Der Verfügung lässt sich als Begründung entnehmen, dass es dem Beschwerdeführer nicht gelungen sei, sich auch nur ansatzweise an die gegebenen Rahmenbedingungen zu halten.