BVD/491 ff.). Am 10. Mai 2021 verfügte das Regionalgefängnis Burgdorf eine weitere Sicherheitsmassnahme. Unter anderem soll der Beschwerdeführer erklärt haben, anhand eines Weckers die Stimmen übertönen zu wollen, welche ihm sagen würden, den «Nigger» nebenan umzubringen. Darüber hinaus habe er beim Hofgang ein ungewohntes Verhalten gezeigt. Er habe geschrien, geflucht und wirre Selbstgespräche geführt. Schliesslich habe er gegenüber einem Miteingewiesenen physische Gewaltdrohungen geäussert (pag. BVD/729 ff.).