2 Die Begründung des Entscheides datiert vom 14. November 2022 (pag. PEN II/152 ff.). Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer, amtlich vertreten durch Rechtsanwältin Dr. B.________, am 28. November 2022 Beschwerde und beantragte was folgt (pag. BK/1 ff.): I. Rechtsbegehren 1. Es sei das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1. November 2022 betreffend nachträgliches Verfahren im Strafverfahren gegen A.________ (PEN 22 384) aufzuheben.