handlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum einer unbekannten Menge von Kokain, Heroin und Cannabis und zu einer Freiheitsstrafe von 300 Tagen (unter Anrechnung der Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 174 Tagen), einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 300.00, und einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 (bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen) verurteilt. Gleichzeitig wurden eine stationäre Suchtbehandlung und eine ambulante psychotherapeutische Behandlung angeordnet (pag. PEN I/654 ff.).