1. Vorbemerkungen zur Aktenführung und Zitierweise Gestützt auf den Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) auf Aufhebung der Massnahme nach Art. 60 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) und Anordnung einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB eröffnete das Regionalgericht Bern-Mittelland mit Verfügung vom 4. Mai 2022 ein nachträgliches Verfahren PEN 22 384 (Paginierung beginnend bei 1). Gegen den in diesem Verfahren ergangenen Beschluss vom 1. November 2022 erhob A.______