_ grundsätzlich bestätigten Angaben der Beschwerdeführerin, dass dies in der Vergangenheit zwischen ihnen jeweils so gehandhabt worden sei und die Post in F.________ (Ort) eingeschriebene Briefe auch ohne Vollmacht an fremde Personen aushändige, vermag aufgrund zu weniger Anhaltspunkte nicht darzulegen, dass sich dies im vorliegenden Fall auch so zugetragen hat. Auch erklärt sich damit nicht, weshalb die Post als Empfangsperson «A.________» und nicht «C.________» erfasst hat, zumal C.________ bei der Post in F.________ (Ort) offenbar bekannt war (vgl. Einvernahmeprotokoll C.________ vom 10. Oktober 2022, S. 2 Z. 44 ff.).