Die Vorinstanz habe es trotz entsprechenden Antrags unterlassen, diese Fehlzustellung an C.________ zu verifizieren und damit den konkreten Fehler bei der Zustellung festzustellen. Zwar habe der Zustellbeamte korrekt gehandelt, indem er den Abholzettel in den Briefkasten der Beschwerdeführerin gelegt habe. Die Post habe jedoch den Strafbefehl einer unbefugten Person ausgehändigt, ohne die nötigen Abklärungen zu tätigen (Prüfung Vollmacht / Ausweis etc.).