Zwar scheint die Unterschrift der Beschuldigten auf der Anwaltsvollmacht nicht mit der Unterschrift der abholenden Person auf der hier fraglichen Sendungsverfolgung übereinzustimmen (pag. 29 f.), doch ist es allgemein bekannt, dass Unterschriften auf den elektronischen Geräten der Post häufig ein wenig von den üblichen Unterschriften abweichen. Ausserdem wird auf der