Wahrscheinlich habe der ehemalige Untermieter der Beschuldigten den Abholzettel unbefugterweise aus dem Briefkasten genommen, die Postsendung abgeholt und geöffnet. Anschliessend dürfte er den Brief um den 04.05.2021 in den Briefkasten der Beschuldigten gelegt haben. Es handle sich wahrscheinlich um C.________, was aus der Unterschrift geschlossen werden könne. Die Post habe ihn eventuell von früher gekannt und ihm unbefugterweise ohne entsprechende Vollmacht die Sendung herausgegeben. Die Beschuldigte und C.________ würden im Streit stehen.