5. Mit Schreiben vom 23.08.2021 informierte Rechtsanwalt B.________, dass seine Mandantin «den Brief mit Strafbefehl am 4. Mai 2021 im Briefkasten vorgefunden» habe. Recherchen hätten ergeben, dass die Post den Brief mit Strafbefehl am 23.04.2021 offenbar unbefugterweise an eine Drittperson ausgehändigt habe, ohne dass eine entsprechende Vollmacht bestanden habe. Die Unterschrift stamme eindeutig nicht von seiner Klientin. Wahrscheinlich habe der ehemalige Untermieter der Beschuldigten den Abholzettel unbefugterweise aus dem Briefkasten genommen, die Postsendung abgeholt und geöffnet.