1. Die Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19.04.2021 wegen einfacher Verkehrsregelverletzung (Vornehmen einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert und dadurch ebenfalls Abwenden der Aufmerksamkeit während der Fahrt als Lenkerin eines Personenwagens) schuldig erklärt und zu einer Busse von CHF 500.00 verurteilt sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten von CHF 200.00 verpflichtet (pag. 3 f.).