1. Mit Verfügung vom 14. Januar 2022 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht/Vorinstanz) fest, dass A.________, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, die Einsprache vom 11. Mai 2021 gegen den Strafbefehl BM 21 14895 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 19. April 2021 verspätet eingereicht hatte, weshalb es auf die Einsprache nicht eintrat. Der Strafbefehl sei somit in Rechtskraft erwachsen. Die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 150.00 wurden A.________ auferlegt.