Allfällige weitere Handlungen der Beschuldigten mit strafrechtlicher Relevanz sind weder der Strafanzeige (E-Mail vom 24. Oktober 2022) noch der Beschwerde zu entnehmen. 4.5 Die Beschwerdeführerin rügt in ihrer Beschwerde weiter, dass das Scheidungsurteil und die Scheidungskonvention ungültig seien, weil die Scheidungskonvention lediglich von ihren Beiständen unterschrieben worden sei. Die Frage der Ungültigkeit eines Scheidungsurteils ist von einem Zivilgericht zu klären.