Der Scheidungskonvention kann unter Artikel 13 Ziffer 2, 3 und 4 entnommen werden, dass die beiden Beistände zum Abschluss von Vergleichen im Namen der Beschwerdeführerin autorisiert sind und diese zur Unterzeichnung bestimmt waren. Dem rechtskräftigen Scheidungsurteil ist des Weiteren zu entnehmen, dass die Scheidungskonvention als integrierter Bestandteil des Urteils genehmigt wurde. Anhand dieser Informationen und der späteren Bestätigung des Zivilgerichts des Kantons Q.________ gab es für die Beschuldigte keinen Anlass, an der Gültigkeit der Unterlagen zu zweifeln oder weitere Nachprüfungen anzustellen.