(Ortschaft) vorzunehmen. Als Beilage reichte er das Scheidungsurteil und die Scheidungskonvention vom 19. August 2021 bei der Beschuldigten ein. Diese strich daraufhin am 2. Februar 2022 die Beschwerdeführerin als Miteigentümerin der Liegenschaft in R.________(Ortschaft) aus dem Grundbuch. Der Scheidungskonvention kann unter Artikel 13 Ziffer 2, 3 und 4 entnommen werden, dass die beiden Beistände zum Abschluss von Vergleichen im Namen der Beschwerdeführerin autorisiert sind und diese zur Unterzeichnung bestimmt waren.