4 vorliegen. Den von der Beschuldigten eingereichten Akten kann entnommen werden, dass die Unterlagen gemäss Art. 665 Abs. 3 ZGB vorlagen. Mit Schreiben vom 1. Februar 2022 und 4. März 2022 informierte Rechtsanwalt M.________, Vertretung von N.________, die Beschuldigte über das ergangene Scheidungsurteil vom 29. Oktober 2021 und forderte diese auf, die Übertragung der Eigentumsanteile an der Liegenschaft in R.________ (Ortschaft) vorzunehmen.