Aus den Akten ging hervor, dass die Beschwerdeführerin mit ihrem Ex- Ehemann N.________ eine Scheidungskonvention abgeschlossen hatte. Gemäss dieser war vereinbart, dass die Liegenschaft R.________(Ortschaft) I.________ (Nummer), Grundbuchblätter J.________ (Nummer), K.________ (Nummer) und L.________ (Nummer), auf N.________ übertragen wird und unter anderem in diesem Zusammenhang auf ein Rechtsmittel gegen das Scheidungsurteil der ersten Instanz verzichtet wird. Im Scheidungsverfahren war die Beschwerdeführerin von ihren Beiständen, den Rechtsanwälten G.________ und P.___