2 D.________ und F.________ hätten das Recht missachtet und gravierende Fehler begangen. Ausserdem habe sie gegen Rechtsanwalt G.________ Strafanzeige eingereicht, d.h. selbst wenn dieser dem Grundbuchamt den Auftrag erteilt haben sollte, sie zu löschen, hätte dieses alles erst prüfen und mit ihr in Kontakt treten müssen. 3.2 Die Staatsanwaltschaft überprüfte in der Folge den Grundbucheintrag der genannten Liegenschaft und stellte fest, dass die Beschwerdeführerin als Miteigentümerin der Liegenschaft R.________(Ortschaft) I.___