3. Der Einstellungsverfügung kann folgender Sachverhalt entnommen werden: 3.1 Am 24. Oktober 2022 verschickte die Beschwerdeführerin mehrere E-Mails an die Staatsanwaltschaft. Einer dieser E-Mails (E-Mail von 14:09 Uhr) konnte entnommen werden, dass sie der Beschuldigten vorwirft, sich des Betrugs strafbar gemacht zu haben. Konkret habe die Beschuldigte ihren Namen aus dem Grundbuch gelöscht ohne zu prüfen, ob es sich um einen Scheidungsbetrug handle. Deshalb stelle sie Strafanzeige. Es gehe um die Wohnung an der C.________ (Strasse) 3785 R.________(Ortschaft), welche ihr gehöre.