Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 23. November 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). In der Folge eröffnete die Beschwerdekammer am 5. Dezember 2022 ein Beschwerdeverfahren. Gleichzeitig wurde die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zur Einreichung sämtlicher KESB-Akten über die Beschwerdeführerin ersucht und die Beschwerdeführerin aufgefordert, ein Zustelldomizil in der Schweiz bekannt zu geben.