1769). Wie bereits erwähnt (E. 5.5.3 hiervor), benötigt der Beschwerdeführer eine intensive, langfristige, psychoedukative, sozio- und milieutherapeutische Behandlung seiner diagnostizierten psychischen Störung und eine überwachte Drogenabstinenz in einem stark strukturierten stationären Setting, um der Gefahr künftiger Straftaten zu begegnen (Gutachten vom 31. August 2021 [amtliche Akten pag. 1200]).