Der Gutachter hat anlässlich der Hauptverhandlung schlüssig dargelegt, weshalb eine ambulante Massnahme nicht geeignet ist resp. das Krankheitsbild eines stationären Rahmens bedarf (Einvernahme vom 31. Oktober 2022 [Protokoll der Hauptverhandlung, S. 6, Z. 21-23; amtliche Akten pag. 1769).