nachhaltige Verhaltensveränderung stattgefunden hätte. Auch wenn es ihm in der ersten Zeit im Regionalgefängnis Bern scheinbar gelungen sein mag, Eskalationen seinerseits zu vermeiden, scheint dies in den letzten Monaten immer weniger möglich gewesen zu sein. Gemäss Führungsbericht vom 18. Oktober 2022 (amtliche Akten pag. 1658 f.) soll der Beschwerdeführer jeweils dann ausfällig geworden sein, wenn der Arzt oder das Gefängnispersonal nicht seinen Vorstellungen entsprochen habe. Dabei habe er die Mitarbeitenden aufs Übelste beschimpft und mit den Fäusten gegen die Zellentüre gehämmert.