Der Beschwerdeführer benötige eine intensive, langfristige, psychoedukative, sozio- und milieutherapeutische Behandlung und eine überwachte Drogenabstinenz in einem stark strukturierten, stationären Setting, um der Gefahr künftiger Straftaten zu begegnen. Anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte der Gutachter – unter Beantwortung der vom Rechtsvertreter des Beschwerdeführers aufgeworfenen Fragen – die im Gutachten vom 31. August 2021 gestellten Diagnosen sowie die dort vorgenommene Risikobeurteilung und aufgezeigte Massnahmenbedürftigkeit.