Er habe zunehmend den Bezug zur (bürgerlichen) Gesellschaft und deren Werte und Normen verloren (amtliche Akten pag. 1191). Die gestellten Diagnosen würden unüberlegte, zum Teil aggressive Verhaltensweisen begünstigen und die Entwicklung prosozialer Lösungsstrategien verhindern (amtliche Akten pag. 1192, auch zum Folgenden). Sie würden beim Beschwerdeführer zu einer deutlichen Minderung der Frustrationstoleranz, zur Störung der Impulskontrolle und zur Unfähigkeit des Bedürfnisaufschubs führen.