Er hätte ihn einfach fahren lassen können und hätte nichts mehr zu befürchten gehabt. Dass er nun in der Hauptverhandlung behauptet, in einer Notwehrsituation gewesen zu sein (pag. 1801, Z. 5). ist vor diesem Hintergrund absurd und tatsachenwidrig. Vielmehr hat der Beschuldigte es einfach nicht akzeptieren wollen, dass sein Streitgegner nun einfach verschwindet und er wollte ihm den Meister zeigen. Dies wird auch von den Zeugen so beschrieben, dass der Beschuldigte dem Privatkläger immer wieder hinterher ging und ihn einfach nicht in Ruhe liess. […]