Der Beschwerdeführer hat Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts vom 2. November 2022 angemeldet. Die schriftliche Urteilsbegründung war zum Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung (14. November 2022) noch ausstehend, weshalb die Verfahrensherrschaft zum massgebenden Zeitpunkt immer noch beim Regionalgericht war. Die Beschwerdekammer ist somit zur Beurteilung der Haftbe-