Poststempel des fraglichen Schreibens: Montag 21. November 2022). Die Regelung, wonach Briefe von inhaftierten Personen jeweils am Morgen um 06.30 Uhr abgegeben werden können, führt bei einer fristgebundenen Eingabe bei strikter Handhabung dazu, dass der inhaftierten Person faktisch der letzte Tag der Frist genommen wird. Es kommt insoweit zu einer Verkürzung der Frist um die Dauer eines (des letzten) Tages und damit zu einer Einschränkung der prozessualen Rechte der inhaftierten Person, was nicht angehen kann.