Ob es sich bei einem der am 15. November 2022 frankierten Briefe um das hier interessierende Schreiben vom 14. November 2022 ans Obergericht handelt, kann nicht abschliessend geklärt werden. Die zeitlichen Verhältnisse sprechen gemäss Regionalgericht indes dafür (Übergabe des Briefs via Kurier an das Regionalgericht: 16. oder 17. November 2022; Eingang Postfach der zuständigen Gerichtsschreiberin: nachmittags; falls dies am Freitagnachmittag, 17. November 2022, geschehen sei, so sei der Brief am Montag, 21. November 2022 weiterbearbeitet worden; Poststempel des fraglichen Schreibens: Montag 21. November 2022).